Beglaubigte Übersetzungen von polnischen Urkunden

Zur Vorlage von polnischen Urkunden bei deutschen Ämtern benötigt man eine deutsche Übersetzung des Dokuments, die von einem öffentlich bestellten und im Bundesland (hier: Bayern) beeidigten Übersetzer angefertigt und beglaubigt sein muss. Andere Übersetzungen werden in aller Regel nicht anerkannt.

Typische Beispiele sind Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Anmeldebescheinigung, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Urkunde über einen Namenswechsel, Abschlusszeugnis oder Führerschein.

Der Übersetzer sollte zum Nachweis seiner Bestellung und Beeidigung seine Bestallungsurkunde vorweisen können: zur Bestallungsurkunde (pdf-File, 113 kB) von Monika Beyer, Ottobrunn - vom Landgericht München für das Gebiet des Freistaats Bayern öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die polnische Sprache.

 


© 2005 Monika Beyer